Kommunale Wärmeplanung

 Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erfolgt eine Eignungsprüfung gemäß § 14 WPG, um

festzustellen, ob bestimmte Teilgebiete für die Versorgung durch Wärmenetze oder Wasserstoffnetze

mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geeignet sind. Diese Prüfung findet in einer frühen Phase der

Wärmeplanung statt. Resultiert aus der Prüfung keine Eignung, besteht die Option für diese

Teilgebiete eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen.

 Als Ergebnis der Prüfung nach  § 14 WPG wird keine verkürzte Planung durchgeführt, sondern das

Regelverfahren zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird für das gesamte Gebiet der

Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt angewendet. Die Anwendung der Ansätze einer verkürzten

Wärmeplanung wird als nicht erforderlich erachtet, da keine nennenswerte Reduzierung des

Planungsaufwands erwartet wird.

 In der Anlage befindet sich die Bestandsanalyse und die Zielszenarien für die Stadt Eibelstadt und die Märkte Frickenhausen, Sommerhausen und Winterhausen.