Gebührenordnung für die Benutzung des Bürgerhauses

1.    Benutzungsgebühren für den Bürgersaal
1.1. Veranstaltungen örtlicher Veranstalter, je Veranstaltungstag                   120,00 Euro
1.2. zusätzlich für Küchenbenutzung, je Veranstaltungstag *                              60,00 Euro
1.3. zusätzlich für Lautsprecheranlage, je Veranstaltung                                      20,00 Euro
2.    Benutzungsgebühren für das Vereinszimmer und Foyer
2.1. Veranstaltungen örtlicher Veranstalter, je Veranstaltungstag                     60,00 Euro
3.   Den Vereinen, Verbänden und Gruppen in der Gemeinde wird je einmal im Jahr
      das Bürgerhaus kostenlos für eine kommerzielle Veranstaltung überlassen.

Die Gebührenordnung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.

* Die Nutzung der Küche zum Saal beinhaltet:
   Nutzung des Geschirres, der Gläser, des Besteckes, sowie die Spülmaschine und der warmen und kalten   
   Küchennutzung