Gebührenordnung für die Benutzung des Bürgerhauses
1. Benutzungsgebühren für den Bürgersaal
1.1. Veranstaltungen örtlicher Veranstalter, je Veranstaltungstag 120,00 Euro
1.2. zusätzlich für Küchenbenutzung, je Veranstaltungstag * 60,00 Euro
1.3. zusätzlich für Lautsprecheranlage, je Veranstaltung 20,00 Euro
2. Benutzungsgebühren für das Vereinszimmer und Foyer
2.1. Veranstaltungen örtlicher Veranstalter, je Veranstaltungstag 60,00 Euro
3. Den Vereinen, Verbänden und Gruppen in der Gemeinde wird je einmal im Jahr
das Bürgerhaus kostenlos für eine kommerzielle Veranstaltung überlassen.
Die Gebührenordnung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.
* Die Nutzung der Küche zum Saal beinhaltet:
Nutzung des Geschirres, der Gläser, des Besteckes, sowie die Spülmaschine und der warmen und kalten
Küchennutzung